Zum 01.September 2018 dürfen im Rahmen der sechsten Stufe der ErP- Verordnung (EG) 244/2009 Halogen-„Glühlampen“, die ihr Licht in alle Richtungen abgeben, einen typischen Glaskolben besitzen und ohne Trafo betrieben werden, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Lampen werden meistens als Stimmungs-, Eingangs- und Allgemeinbeleuchtung eingesetzt und haben den weitverbreiteten E14 oder E27 Schraubsockel. Betroffen sind aber auch einige Stecksockel GY6,35 und G4. zurück